KFZ-Versicherungen

PKW

Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.

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 Motorrad

Die kühle Eleganz eines Motorrads und die Stärke der Beschleunigung stellen Werte dar, die die Anschaffungskosten häufig bei weitem überwiegen. Aufgrund der erheblichen Beschleunigung und der eingeschränkten Lenkfähigkeit können Unfälle jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Versicherung ist daher zwingend notwendig, um im Schadensfall eine finanzielle Absicherung gegenüber Dritten, je nach Tarif aber auch für sich selbst, zu besitzen.

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